Antrag: Erweiterung des Abwasserbeseitigungskonzepts 2025-2030

Die Fraktion „Unabhängige Klever“ beantragt, dass das Abwasserbeseitigungskonzept 2025-2030 ( ABK ) auch die Verrieselung von Regenwasser und aufbereitetem Schmutzwasser berücksichtigt. Hierzu soll u.a. erarbeitet werden, ob und wie Regenwasser, das im Stadtgebiet gesammelt und z. B. in den Kermisdahl abgeleitet wird, und auch geklärte Abwässer, die derzeit in den Rhein geleitet werden, im Reichswald verrieselt werden könnten.


Begründung
Der Klimawandel führt zu einem erhöhten Wasserbedarf in allen Lebensbereichen. Sinkende Grundwasserstände können in Zukunft die Wasserversorgung einschränken. Auch der Reichswald selbst, in dem das Wassergewinnungsgebiet für Kleve und weitere von den Klever Stadtwerken versorgte Kommunen liegt, wird von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein.
Darauf frühzeitig zu reagieren, wird dem für Kleve festgestellten Klimanotstand gerecht.
Regenwasser und die im Klever Klärwerk aufbereiteten Mengen an Schmutzwasser werden in den Kermisdahl bzw. nach der Aufbereitung in den Rhein geleitet. Die Qualität des eingeleiteten Wassers ist so hoch, dass die Verrieselung des geklärten Abwassers im Reichswald zur Erhöhung des Grundwasserspiegels und zur Bewässerung des Waldbestandes ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein kann.
Zur Realisierung dieses anspruchsvollen, langfristig notwendigen Projektes ist es notwendig, das Vorhaben in die Arbeiten zum nächsten Abwasserbeseitigungskonzeptes aufzunehmen, dass ab dem Jahr 2025 nach einer noch zu fällenden Ratsentscheidung umgesetzt werden wird. Die Etablierung eines modernen, ökologischen und nachhaltigen Wassermanagements der Stadt eignet sich zur Festschreibung das ABK, da es u.a. den „Neubau von Regen- und Schmutzwasserkanälen für die Erschließung neuer Gebiete, die Sanierung von Regen- und Schmutzwasserkanälen aus baulichen bzw. hydraulischen Gründen, die Einzugsgebiete mit Anforderungen an die Niederschlagswasserentsorgung gemäß Trennerlass [...] berücksichtigt." (vgl. Drucksache 1101/X. – Seite 2) Des Weiteren sind die Arbeiten am ABK in jedem Fall durchzuführen, da „die Aufstellung gemäß § 47 und 53 des Landeswassergesetz (LWG) NRW eine Pflichtaufgabe ist“ (vgl. Drucksache 1101/X. – Seite 2), so dass der Antrag auf der Erweiterung eines Pflichtkonzeptes und nicht auf die vollständige Neuerarbeitung einer Projektierung abzielt.

Für die Stadtwerke Kleve, die im Eigentum unserer Stadt stehen, ist ein intelligentes Wassermanagement von größter Bedeutung und zwar nicht nur wegen der Versorgung des Stadtgebietes Kleve, sondern auch für den städtischen Haushalt, in den die Gewinne (bzw. Verluste) der Stadtwerke Eingang finden. Deshalb sollten die Stadtwerke Kleve, die seit mehr als 10 Jahren umfangreiche Maßnahmen zum Grundwasserschutz in den Wassergewinnungsgebieten finanzieren, in die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzept 2025-2030 einbezogen werden.